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  Seit dem 02.09.2007
   
HerTrans Motorradtransporte - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unter Punkt 13 (Datenschutz) enthalten die nachfolgenden AGB´s wichtige Informationen zur Einwilligung des Nutzers in die Nutzung, Verarbeitung und Erhebung seiner personenbezogenen Daten.

In unseren nachstehenden AGB´s sind die zu jedem Vertragsabschluss gehörenden rechtlichen Vereinbarungen aufgeführt. Mit dem Eingang einer Buchung bzw. Unterschrift wird davon ausgegangen, dass die nachfolgenden Bedingungen vor Abschluss des Vertrages gelesen und somit anerkannt worden sind.

Grundlage sind die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen - neuste Fassung. ADSp Deutsch / ALL BUSINESS TRANSACTIONS SUBJECT TO GENERAL GERMAN FORWARDING REGULATIONS LATEST EDITION EXCLUSIVELY ADSp English.

In der Regel erfolgen grenzüberschreitende Transporte ausschließlich nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR Haftung).

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Vermittlungstätigkeiten durch HerTrans GmbH und deren angeschlossenen Werbeauftritte.

1. Regelungsgegenstand
Für alle Rechtsgeschäfte von HerTrans GmbH (Anbieter) mit dem Vertragspartner (Kunde) gelten die nachstehenden AGB´s.

Der Kunde erklärt bei Nutzung und dem Eingang einer Anfrage / Buchung / Bestellung oder Reservierung bzw. mit dessen Unterschrift, dass er vor Abschluss des Vertrages Kenntnis von den jeweilig gültigen AGB´s - neuste Fassung - von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich anerkennt.

Abweichende AGB´s des Kunden gelten nicht.

2. Motorradtransport
Für die Durchführung von Motorradtransporten und der damit im Zusammenhang stehenden besonderen Leistungen, Arrangements, Versand- und Treuhandleistungen sowie Haftungsbedingungen durch den Anbieter gelten die hiervon abweichenden zusätzlichen Motorradtransportbedingungen - neuste Fassung -. Diese sind Bestandteil der AGB´s der HerTrans GbmH.

3. Vertragsabschluss
Der Kunde bietet den Vertragsabschluss mit der Buchung / Bestellung verbindlich an; die Buchung / Bestellung kann schriftlich als Brief, Fax oder E-Mail bzw. mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme der Buchung / Bestellung kommt durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters zustande.

Zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch die schriftliche als Fax oder E-Mail vorgenommene Bestätigung ein Vertrag zustande. Er ist für alle Personen und Fahrzeuge, die in der Buchung / Bestellung aufgeführt sind, verbindlich. Zusatzvereinbarungen in mündlicher Form müssen schriftlich bestätigt werden. Es gilt die Schriftform.

Sollte der in der Buchungs- bzw. Bestellungsbestätigung aufgeführt Inhalt der Buchung bzw. Bestellung des Kunden abweichen, so ist dieses als neues Angebot des Anbieters zu sehen. An dieses neue Angebot halten wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden.

Sollte innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Ablehnung erfolgen, so gilt dieses Angebot als angenommen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten hinsichtlich der Buchung- und Bestellangaben nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen. Fehler bei der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrages ist der Kunde verpflichtet 4 Wochen vor dem Transporttermin die in der Auftragsbestätigung genannten Beträge zur Anweisung zu bringen.

4. Leistung, Art und Umfang
Der Anbieter tritt ausschließlich als Transporteur für Motorräder, Personen und Gepäck auf.

Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die gebuchten / bestellten und von uns schriftlich bestätigten Leistungen sowie sonstige logistische Einzelleistungen und Arrangements, die durch HerTrans GmbH durchgeführt werden.

5. Leistungen, Preise und Änderungen
Aus der Produkt- / Leistungsbeschreibung und schriftlichen Auftragsbestätigung ergeben sich Art, Umfang und Preis der vertraglichen Leistungen.

Die sich z.B. aus Währungsschwankungen, Preiserhöhungen, Erhöhung der Energiepreise, Beförderungstarife, Steuern, Versicherungsbeiträge etc. ergebenden berechtigten Gründen für Änderungen, sind gestattet, sofern sie nicht den Gesamtzuschnitt der Buchung / Bestellung beeinträchtigen und der Anbieter den Kunden hiervon fristgerecht in Kenntnis setzt.

Wir behalten uns vor, den vertraglich vereinbarten Preis nach Abschluss des Vertrages bis zu einer Frist von 14 Tagen vor Leistungsbeginn aus den oben genannten berechtigten Gründen zu ändern.

Nachbelastungen bei Fracht- und Flugbuchungen hinsichtlich Steuern, Treibstoff- oder Sicherheitszuschlägen seitens der Fluggesellschaften sind möglich.

6. Umbuchung - Stornierung
Vor Beginn einer Leistungserbringung kann der Kunde jederzeit seine Buchung / Bestellung stornieren und/oder umbuchen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Für bisher getroffene Vorkehrungen für die Leistungsdurchführung kann der Anbieter einen Ersatz bzw. eine Entschädigung verlangen. Die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts.

Folgende Regelungen gelten für die Angebote des Anbieters:
Bis 70 Tage vor Transportbeginn ist der Rücktritt von der in Auftrag gegebenen Transportleistung möglich - bis dahin bereits geleistete Zahlungen verfallen, wie folgt:

  50 % des vereinbarten Preises pro Fahrzeug: 89 - 29 Tage vor Transportbeginn
100 % des vereinbarten Preises pro Fahrzeug: 28 - 0 Tage / Nichtantritt am Tag
der Erbringung der Leistung

Die bereits erbrachten Zahlungen werden bei allen anfallenden Stornogebühren verrechnet.

Durch den Kunden nach der Auftragsbestätigung vorgenommene Änderungen hinsichtlich des Termins, Ziel usw., kann der Anbieter durch die dadurch entstandenen Mehrkosten Ersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bis 70 Tage vor Leistungsantritt berechnet der Anbieter hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Nach dieser Frist werden gravierende Umbuchungswünsche wie ein Rücktritt / Stornierung von der Leistung mit gleichzeitiger Neubuchung / Neubestellung behandelt.

Nach Rücksprache sind kleine Änderungen möglich.

Aufgrund höherer Gewalt, kann der Anbieter zu der Zeit von der angebotenen Leistung ersatzlos zurücktreten.

In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Leistungspreis erstattet, sofern dieser zuvor gezahlt worden ist. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch.

Bei der Stornierung einzelner Kunden bei Gruppenbuchungen, wodurch die erforderliche Mindestanzahl, Personen und/oder Motorräder unterschritten wird, ist der Anbieter berechtigt, Stornogebühren zu verlangen.

7. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Anbieter an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte. Dies betrifft auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

8. Haftung / Haftungsausschluss
Für die mit einem besonderen Risiko und auf eigene Gefahr verbundenen Leistungen, haftet der Anbieter nicht; dieses gilt insbesondere bei Verkehrsunfällen innerhalb einer Gruppenreise.

Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind sofort und direkt vor Ort mittels Schadensanzeige anzuzeigen. Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung des Anbieters.

Für Schaden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters insgesamt auf den einfachen vertraglich vereinbarten Preis beschränkt.

Bei Personen sind die Haftungsbeschränkungen gänzlich ausgeschlossen.

9. zusätzliche Geschäfts- und Versandbedingungen beim Transport von Motorrädern
und ähnlichen Fahrzeugen:

a) Geltungsbereich
Diese zusätzlichen und abweichenden Allgemeinen Transportbedingungen von HerTrans GmbH (nachfolgend Anbieter genannt), gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten welche im direkten und indirekten Zusammenhang mit der Transportabwicklung und Durchführung, oder sonstige üblicherweise zum Transport von motorisierten Zweirädern und ähnlichen Fahrzeugen gehörenden Geschäfte. Sie gelten sowohl für die Beförderung als auch für deren Haftungsbedingungen, soweit diese mit eigenen Fahrzeugen ausgeführt werden können. Kein Beauftragter oder Angestellter von HerTrans GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen ist befugt, diese Allgemeinen Transportbedingungen zu ändern oder auf ihre Anwendung zu verzichten.

b) Gegenstand der Versandabwicklung, Ausschlüsse
Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte und von uns schriftlich bestätigte Transportleistungen für unverpackte motorisierte Zweiräder und bauähnlichen Fahrzeugen.

Laut den Allgemeinen Geschäfts- und Versandbedingen werden Motorräder, Motorroller, Mopeds und Quad´s bis zu einem Gesamtgewicht von 0,5 t und den Höchstmaßen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 3,0 m, maximalen Breite von 1,5 m und maximalen Höhe von 1,79 m angenommen.

Als Sonderformat und somit zuschlagpflichtig geltend Fahrzeuge die nachfolgendes Gesamtgewicht von 0,35 t und den Höchstmaßen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 2,40 m, Breite 1,00 m und Höhe 1,20 m überschreiten.

Für andere Fahrzeuge, wie Trikes und Motorradgespanne, gelten hiervon abweichend höhere Gewichte und Abmessungen, welche im Einzelfall geklärt werden müssen.

Angenommen werden ausschließlich nur rollfähige Fahrzeuge, beim Versand von defekten oder Unfallfahrzeugen muss das Be- und Entladen von einer Person durchführbar sein. Da der Anbieter / Erfüllungsgehilfe keine Ladehilfsmittel (außer Auffahrrampe) mitführen, ist darauf zu achten, dass das Transportgut von einer Person be- und entladen werden kann, ansonsten ist am Umschlagplatz für ausreichend Hilfe und/oder Technik zu sorgen.

• Der Tankinhalt muss reduziert sein auf nicht mehr 50% betragen (Hitzestau).
• Roller werden je Größe aufgrund ihres Platzbedarfs wie Motorräder berechnet.
• Flüssigkeitsbehälter jeglicher Art, brauchen jedoch nicht entleert werden.
• Das Fahrzeug darf keine Flüssigkeit (ausgenommen geringfügige Tropfmengen) verlieren.

Zubehör - Gepäckstücke - Ersatzteile - gleich welcher Art, welches mit befördert werden soll, ist anmelde- und versandfähig, verpackungs- sowie zuschlagspflichtig und wird nach Platzbedarf berechnet. Zubehör, sofern es noch als Kleinst-Zubehörsendung erkenntlich ist (kleiner Karton; 30 x 30 x 30 cm), kann durch den Leistungsträger unentgeltlich mitgenommen werden, sofern dieser das im Einzelfall bewilligt.

Zur Mitnahme von Zubehör - Gepäckstücken -, Ersatzteilen gleich welcher Art, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung. Insbesondere nicht bei größeren Mengen, sowie keine als Ersatzteilträger mitgelieferte komplette Fahrzeuge.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind alle Güter, die unter die Bestimmungen der GGVS/ ADR (Gefahrgut-Verordnung/ Europ., Übereinkommen über die internat. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), des KwKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), des TsG (Tierschutzgesetz) sowie ähnlicher Gesetze und Verordnungen fallen, ebenso Dinge, von denen aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr ausgeht und jene, die ekelerregend sind.

c) Vertragsschluss, Leistung, Stornierung, Verweigerung, Ausschlüsse
Für beide Parteien ist mit schriftlicher Bestätigung der erteilte Auftrag verbindlich. Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Transportbeginn kostenfrei möglich, zu jedem späteren Zeitpunkt berechnen wir 50% vom Auftragswert.
Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt derjenige, der sich darauf beruft. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Erteilung des Auftrages von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit des Fahrzeuges sowie über einzuhaltende Termine zu unterrichten. Der Kunde hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei dem/n zu befördernden Fahrzeug(en) um besonders wertvolle Fahrzeuge handelt, der Kunde hat dem Anbieter bei Erteilung des Auftrages die genaue Höhe des Wertes und, soweit erforderlich zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen schriftlich mitzuteilen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen. Art, Umfang und Preis der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweils schriftlichen Auftragsbestätigung.
Wir sind bestrebt, die von uns bestätigten Termine einzuhalten - ausgenommen sind höhere Gewalt, Streik und/oder die Sicherheit gefährdende Witterungsverhältnisse und Fahrzeiten - eine Haftung für mögliche Folgeschäden ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Anbieter ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Bestätigung des Auftrages zu verweigern, bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Transportes, z.B. wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Transportpreises, auch anteilig, in Verzug befindet.
Die Leistungsverweigerung, gleich aus welchem Grund, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden.

Der Anbieter besorgt als Frachtführer folgende Transportleistungen:
Abholung und Beförderung motorisierter Zweiräder und ähnlichen Fahrzeugen ; Frei-Haus-Empfänger, Unfrei-Empfänger bzw. Rechnung an Dritten ; Die Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme des Fahrzeuges berechtigt sind.

d) Speditionsentgelte, Zahlung und Fälligkeiten, Erstattungen von Auslagen
Der Anbieter vereinbart die Preise mit dem Kunden, nach der jeweils gültigen Preistabelle des Anbieters - neueste Fassung -.

Grundsätzlich ist der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter über die Buchung / Bestellung - auf dem genannten Konto gutgeschrieben (siehe Impressum) - fällig.

Hiervon abweichend und nur gültig für Haus-zu-Haus-Transporte:

Ist aufgrund von Zeitproblemen eine fristgerechte Zahlung nicht möglich, kann nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung ein Inkasso durch den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor Ort, gegen ordentliche Quittung / Rechnung erfolgen.

Bei grenzüberschreitenden Transporten werden Maut, Fähr- und/oder Brückengebühren grundsätzlich zusätzlich und nach Aufwand berechnet, sofern dies in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wurde.

Sollte es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu einem Schaden an dem überlassenen Transportgut kommen, besteht unabhängig hiervon keinerlei Zurückhaltungs- und Pfandrecht des vertraglich vereinbarten Preises oder Teilen hiervon.

Entstehende Kosten aufgrund zu spät geleisteter Zahlungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Bei Nichtzahlung sind wir berechtigt, alle Leistungen zu sperren bzw. zu verweigern.

Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises bleibt darüber hinaus hiervon unberührt und rechtlich bestehen. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir uns das Recht des konnexen und inkonnexen Pfandrechts vorbehalten.

Unsere Preise gelten ausschließlich für das Festland, sofern nicht anders angegeben. Für die Zu-stellung auf Inseln gelten besondere Preise, welche vorab telefonisch oder per E-Mail zu erfragen sind.

e) Regellaufzeit
Unsere Regellaufzeiten gelten grundsätzlich vorbehaltlich des üblichen Aufkommens.

f) Pflichten des Versenders / Kunden / Ausschlüsse
Für die Buchung / Bestellung von Motorradtransportleistungen gilt grundsätzlich, dass folgende Angaben genannt sein müssen: Eine komplette Absender- sowie Empfängeradresse inkl. Telefonnummern - Angaben über das/die zu transportierende(n) Fahrzeug(e): Marke(n), Typ(en), ungefähres Gewicht p. Fahrzeug. und Frachtzahler, Zahlungsweise, als auch der vereinbarte Transportpreis. Ohne diese vollständigen Angaben ist der Leistungsträger nicht verpflichtet dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten.

Die avisierten Termine sind vom Versender und vom Empfänger zu akzeptieren. Notfalls ist sicherzustellen, dass die Einhaltung des Termins auch durch Dritte gewährleistet ist (z.B. Verwandte / Nachbarn). Sind der unterschreibende Empfänger (z.B. Verwandte / Nachbar) und der eigentliche Empfänger des Transportgutes nicht ein und dieselbe Person und/oder nicht verwandt, gilt als vereinbart, dass dieser empfangsberechtigt ist, womit der eigentliche Empfänger dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen die Entlastung hierzu erteilt.

Sollte der Kunde und/oder Empfänger einen vereinbarten Abhol- und/oder Anliefertermin, gleich aus welchem Grund, nicht einhalten, so sind die vereinbarten Transportkosten und alle weiteren daraus entstehenden Kosten vollständig und unverzüglich zu erstatten. Dies gilt insbesondere wenn eine vereinbarte Abholung dadurch nicht zustande kommt, dass der Kunde die Herausgabe des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grund, verweigert.

Jede weitere Anfahrt wird mit einem Aufschlag von 100% berechnet. Dies gilt auch für jedwede andere 2. Anfahrt gleich aus welchem Grund.

g) Haftung, Haftungsbegrenzung, Mängelzuweisung, Haftungsausschlüsse
Für Schäden, die unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung der Sendung (Transportschaden) entstehen, während das Transportgut in der Obhut des Anbieters ist, ist die Haftung des Anbieters je Schadensereignis auf 40 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (50,00 € pro Kilo), der Selbstbehalt des Kunden des erstattungsfähigen Betrages beträgt 500,00 € je Schadensfall.

Von dieser Ersatzpflicht sind Schäden in dem Umfang ausgeschlossen, in dem sie durch höhere Gewalt, Streik, Kriegsereignisse, Kernenergie, Verfügungen von hoher Hand oder Beschlagnahme oder durch ein Verschulden des Versenders, Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen oder durch Material- oder Fabrikationsfehler am Beförderungsgegenstand verursacht wurden.

Für Vermögensschäden, gleich welcher Art und Höhe besteht grundsätzlich keine Haftung. Für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen ist eine Haftung durch den Anbieter gänzlich ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet grundsätzlich nur für den tatsächlich am Transportgut entstandenen Schaden, für wirtschaftliche Folgeschäden kommt der Anbieter, als auch ein Erfüllungsgehilfe, nicht auf.

Der Anbieter haftet grundsätzlich nur für die von ihm selbst durchgeführten Transporte sowie der damit in Zusammenhang stehenden Be- und Entladevorgänge.

Grenzüberschreitende Transporte erfolgen in der Regel ausschließlich nach dem Gesetz zu den Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), bitte informieren Sie sich genau vor Auftragserteilung.

Bei Transportbeginn und -ende wird durch den Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nach Aufforderung durch den Kunden ein Übergabeprotokoll gefertigt. Besteht der Kunde nicht auf ein Protokoll, wird, gleich aus welchem Grund, kein Protokoll gefertigt, dies gilt generell als vereinbarter Haftungsausschluss, denn dieses Protokoll ist für etwaige Beanstandungen zwingend notwendig. Mitgelieferte Dokumente, wie auch Schlüssel, sind auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Für nicht aufgeführte Teile - Schlüssel - Dokumente jeglicher Art besteht kein Haftungsanspruch!

Das Transportgut sollte vom Kunden, an empfindlichen Stellen, sorgfältig mit Luftpolsterfolie verpackt werden, die Verpackung darf jedoch die Verladung nicht behindern. Dem Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen obliegt lediglich die Ladungssicherung. Auf das Transportgut ist deutlich sichtbar und in geeigneter Form die vollständige Empfängeradresse anzubringen.

Das Transportgut wird nicht auf technische Mängel oder Eigenschaften untersucht, es wird keine Haftung für die Vollständigkeit oder für versteckte, technische und optische, Mängel eines Fahrzeuges übernommen. Des weiteren wird keine Verantwortung hinsichtlich der von Dritten verfasster Angaben zum Zustand des Fahrzeuges übernommen, wir dokumentieren lediglich den vorgefundenen optischen Ist-Zustand.

Für den vereinbarten Zustand laut Umschreibung und/oder Kaufvertrag des Fahrzeuges - vor und nach Überführung - sind ausschließlich Käufer und Verkäufer verantwortlich.

Das Fahren oder nur das Starten von Motoren ist dem Anbietern bzw. dessen Erfüllungsgehilfen aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich untersagt.

Grundsätzlich ist eine Haftung durch den Anbieter bzw. dem Erfüllungsgehilfen gänzlich ausgeschlossen für Schäden und/oder Verlust jeglicher Art, bei Selbstverladung und/oder Verzurren von Fahrzeugen und/oder Teilen hiervon, durch den Kunden / Absender / Erfüllungsgehilfen, gleiches gilt für jegliches Gepäck und andere Versandstücke.

Dem Kunden / Absender / Erfüllungsgehilfen ist ein Betreten unserer Fahrzeuge nicht gestattet, es sei denn, dass der Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfe hierzu auffordert und/oder um Ladehilfe bittet. Das Betreten unserer Fahrzeuge erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr und Haftung.

Der Kunde bzw. Absender erklärt mit seiner Bestellung, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Transportgutes ist und erteilt dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen hiermit die Entlastung. Es gilt insbesondere als vereinbart, dass der tatsächliche Nachweis hierüber von dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen nicht geprüft wird und diese dazu nicht verpflichtet sind.

Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Transportschäden zu untersuchen und diese, so vorhanden, in Gegenwart des Anbieters bzw. dem Erfüllungsgehilfen SOFORT mitzuteilen und zu dokumentieren. Eine schriftliche Beanstandung muss in jedem Fall von beiden Parteien unterschrieben werden, sofern eine Unterschrift nicht geleistet wird, gilt die Beanstandung als nicht erfolgt. Ferner ist es zwingend notwendig, dass jeweils ein Duplikat bei dem Empfänger und dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen verbleibt. Darüber hinaus hat der Empfänger die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden dem Anbieter per Telefax zuzusenden. Spätere Mängelzuweisungen können und werden aus versicherungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt.

Vom Kunden selber am Motorrad / Motorroller / Mofa / Quad etc. befestigte, aber nicht fest verschraubte Teile und Gepäckstücke, sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

Grundsätzlich unterliegen Lack- und Kratzschäden sowie Beschädigungen an Gepäckteilen - fest montierte Koffer, Case, Helme u.ä., aus versicherungstechnischen Gründen nicht der Haftung.

Es gilt als vereinbart, dass der unterschriebene Frachtschein als ordentlicher Abliefernachweis und somit als rechtliche Quittung für die Erfüllung der Leistung und einwand- und schadenfreie Anlieferung gültig ist, sofern nicht unverzüglich und sofort bei Anlieferung eine Mängelzuweisung protokolliert worden ist.

In dem Umfang, in dem anderweitiger Versicherungsschutz besteht, leistet die von dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen abgeschlossene Versicherung keinen Ersatz.

Bei Versendung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftbestimmungen der CMR Anwendung.

10. Grenzüberschreitende Leistungen (Pass, Visa, Zoll, Dokumente)
Der Kunde ist ohne Ausnahme für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen sowie für die Zollabfertigung, die Einhaltung der Einfuhr- und Versicherungsbedingungen, Kfz-Versicherung und Transportbestimmungen selbst verantwortlicht.

Der Kunde versichert mit der Buchung / Bestellung dem Anbieter, dass alle geforderten und/oder notwendigen Dokumente Gültigkeit haben. Für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben resultieren, haftet der Kunde selbst. Er haftet auch dann, wenn der Anbieter nach den Angaben des Kunden und in seinem Auftrag Flug-, Fracht- oder Zolldokumente ausfüllt.

Seitens des Anbieters erteilte Informationen über diese Bestimmungen sind grundsätzlich unverbindlich.

Dem Anbieter gegenüber können keine Schäden, welche durch Beförderungshindernisse entstehen, geltend gemacht werden.

Am Motorrad fest verschraubte Koffer und ähnliche verschließbare Behälter / Gepäckstücke etc. dürfen nicht abgeschlossen werden. Den Zollbeamten muss zum Zwecke einer Kontrolle oder Einsicht der Zugang möglich sein. Für Verlust oder Diebstahl während einer Zollabfertigung von am Motorrad verbleibenden Gepäckstücken, haftet der Anbieter nicht.

Der Kunde ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können.

Zollstrafen, Lagergebühren, Beschlagnahmen, Ausfall und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Kunden oder des Empfängers entstehen, wird der Anbieter dem Empfänger gegebenenfalls die erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung stellen. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, haftet der Kunde.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter diesen von allen Forderungen jeglicher Art und von jeglichen Dritten frei zu halten. Gleichzeitig übernimmt der Kunde sämtliche entstehenden Kosten, Ausfallentschädigungen etc..

11. Inhaltsangaben des Online-Angebotes / Gültigkeit der Angaben
Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen wird keine Gewähr übernommen.

Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder auf Fehlerfreiheit. Irrtümer, Tippfehler und Änderungen bleiben vorbehalten. Der Anbieter übernimmt auf keinen Fall die Haftung für irgendwelche Schäden, Folgeschäden oder Verluste - gleich welcher Art - die durch die Anwendung oder Benutzung veröffentlichter Informationen und/oder Dokumente entstehen.

Mit der Veröffentlichung einer neuen, aktuellen und/oder aktualisierten Preisliste z.B. auf einer Internetseite, verlieren alle bisherigen Angebote ihre Gültigkeit. Für Druck-, Rechen- und Übertragungsfehler wird nicht gehaftet.

Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

12. Mitwirkungsverpflichtung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, Schäden und Mängel direkt vor Ort anzuzeigen. Wird schuldhaft ein Mangel bzw. Schaden nicht angezeigt, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung bzw. von Schadenmeldungen sind innerhalb von 24 Stunden, auch an einem Wochenende und/oder Feiertag schriftlich geltend zu machen.

13. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internets die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Mitteilung dieser Daten seitens des Nutzer/Kunden auf ausdrücklicher Basis.

Der Anbieter ist berechtigt, die von dem Nutzer / Kunden angegebenen Daten zu sammeln, speichern und zu verarbeiten und an andere Leistungsträger / Veranstalter, auch grenzüberschreitend, weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung einer gewünschten Dienstleistung und/oder einem entsprechenden Angebot einer solchen Leistung erforderlich ist.

Auf Wunsch des Kunden können so genannte Newsletter mit wesentlichen Neuigkeiten (z.B. aktuelle Angebote / Preislisten) übermittelt werden.

Im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote kann die Datenverarbeitung von dem Anbieter erfolgen.

Der Nutzer / Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Übermittlung seiner Daten mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden.

Die Daten des Nutzer / Kunden werden nach dessen Aufforderung und ohne Widerspruch des Anbieters gelöscht.

14. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

15. Schriftform
Fernmündliche Erklärungen und abweichende Vereinbarungen, Nebenabsprachen jeglicher Art sind ungültig, es gilt die Schriftform.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ausfüllbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre.

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich der Firmensitz von HerTrans GmbH.


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