|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unter Punkt 13 (Datenschutz) enthalten die nachfolgenden
AGB´s wichtige Informationen zur Einwilligung des Nutzers in die Nutzung,
Verarbeitung und Erhebung seiner personenbezogenen Daten. In
unseren nachstehenden AGB´s sind die zu jedem Vertragsabschluss gehörenden
rechtlichen Vereinbarungen aufgeführt. Mit dem Eingang einer Buchung bzw.
Unterschrift wird davon ausgegangen, dass die nachfolgenden Bedingungen vor Abschluss
des Vertrages gelesen und somit anerkannt worden sind. Grundlage
sind die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen - neuste Fassung. ADSp Deutsch
/ ALL BUSINESS TRANSACTIONS SUBJECT TO GENERAL GERMAN FORWARDING REGULATIONS LATEST
EDITION EXCLUSIVELY ADSp English. In der Regel erfolgen
grenzüberschreitende Transporte ausschließlich nach dem Gesetz zu dem
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
(CMR Haftung). Zusätzliche Geschäftsbedingungen Gültig
für alle Vermittlungstätigkeiten durch HerTrans GmbH und deren angeschlossenen
Werbeauftritte. 1. Regelungsgegenstand Für
alle Rechtsgeschäfte von HerTrans GmbH (Anbieter) mit dem Vertragspartner
(Kunde) gelten die nachstehenden AGB´s. Der Kunde
erklärt bei Nutzung und dem Eingang einer Anfrage / Buchung / Bestellung
oder Reservierung bzw. mit dessen Unterschrift, dass er vor Abschluss des Vertrages
Kenntnis von den jeweilig gültigen AGB´s - neuste Fassung -
von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden
ist und unwiderruflich anerkennt. Abweichende AGB´s
des Kunden gelten nicht. 2. Motorradtransport Für
die Durchführung von Motorradtransporten und der damit im Zusammenhang stehenden
besonderen Leistungen, Arrangements, Versand- und Treuhandleistungen sowie Haftungsbedingungen
durch den Anbieter gelten die hiervon abweichenden zusätzlichen Motorradtransportbedingungen
- neuste Fassung -. Diese sind Bestandteil der AGB´s der HerTrans GbmH. 3.
Vertragsabschluss Der Kunde bietet den Vertragsabschluss mit der Buchung
/ Bestellung verbindlich an; die Buchung / Bestellung kann schriftlich als Brief,
Fax oder E-Mail bzw. mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Annahme
der Buchung / Bestellung kommt durch die schriftliche Bestätigung des Anbieters
zustande. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt durch
die schriftliche als Fax oder E-Mail vorgenommene Bestätigung ein Vertrag
zustande. Er ist für alle Personen und Fahrzeuge, die in der Buchung / Bestellung
aufgeführt sind, verbindlich. Zusatzvereinbarungen in mündlicher Form
müssen schriftlich bestätigt werden. Es gilt die Schriftform. Sollte
der in der Buchungs- bzw. Bestellungsbestätigung aufgeführt Inhalt der
Buchung bzw. Bestellung des Kunden abweichen, so ist dieses als neues Angebot
des Anbieters zu sehen. An dieses neue Angebot halten wir uns 10 Tage ab Zugang
der Bestätigung gebunden. Sollte innerhalb dieser Frist
keine ausdrückliche Ablehnung erfolgen, so gilt dieses Angebot als angenommen. Der
Kunde ist verpflichtet, seine Daten hinsichtlich der Buchung- und Bestellangaben
nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen. Fehler bei der Auftragserteilung
gehen zu Lasten des Kunden. Bei Abschluss eines Vertrages
ist der Kunde verpflichtet 4 Wochen vor dem Transporttermin die in der Auftragsbestätigung
genannten Beträge zur Anweisung zu bringen. 4.
Leistung, Art und Umfang Der Anbieter tritt ausschließlich als
Transporteur für Motorräder, Personen und Gepäck auf. Der
Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf die gebuchten / bestellten
und von uns schriftlich bestätigten Leistungen sowie sonstige logistische
Einzelleistungen und Arrangements, die durch HerTrans GmbH durchgeführt werden. 5.
Leistungen, Preise und Änderungen Aus der Produkt- / Leistungsbeschreibung
und schriftlichen Auftragsbestätigung ergeben sich Art, Umfang und Preis
der vertraglichen Leistungen. Die sich z.B. aus Währungsschwankungen,
Preiserhöhungen, Erhöhung der Energiepreise, Beförderungstarife,
Steuern, Versicherungsbeiträge etc. ergebenden berechtigten Gründen
für Änderungen, sind gestattet, sofern sie nicht den Gesamtzuschnitt
der Buchung / Bestellung beeinträchtigen und der Anbieter den Kunden hiervon
fristgerecht in Kenntnis setzt. Wir behalten uns vor, den
vertraglich vereinbarten Preis nach Abschluss des Vertrages bis zu einer Frist
von 14 Tagen vor Leistungsbeginn aus den oben genannten berechtigten Gründen
zu ändern. Nachbelastungen bei Fracht- und Flugbuchungen
hinsichtlich Steuern, Treibstoff- oder Sicherheitszuschlägen seitens der
Fluggesellschaften sind möglich. 6. Umbuchung
- Stornierung Vor Beginn einer Leistungserbringung kann der Kunde
jederzeit seine Buchung / Bestellung stornieren und/oder umbuchen. Der Rücktritt
bedarf der Schriftform. Für bisher getroffene Vorkehrungen für die Leistungsdurchführung
kann der Anbieter einen Ersatz bzw. eine Entschädigung verlangen. Die Höhe
des Ersatzanspruches richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Folgende
Regelungen gelten für die Angebote des Anbieters:
Bis 70 Tage vor Transportbeginn ist der Rücktritt von der in Auftrag
gegebenen Transportleistung möglich - bis dahin bereits geleistete
Zahlungen verfallen, wie folgt:
50 % des vereinbarten Preises pro Fahrzeug: 89
- 29 Tage vor Transportbeginn
100 % des vereinbarten Preises pro Fahrzeug: 28 - 0 Tage / Nichtantritt
am Tag
der Erbringung der Leistung Die bereits erbrachten Zahlungen
werden bei allen anfallenden Stornogebühren verrechnet. Durch
den Kunden nach der Auftragsbestätigung vorgenommene Änderungen hinsichtlich
des Termins, Ziel usw., kann der Anbieter durch die dadurch entstandenen Mehrkosten
Ersatz verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bis 70 Tage vor Leistungsantritt berechnet der Anbieter
hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Nach dieser
Frist werden gravierende Umbuchungswünsche wie ein Rücktritt
/ Stornierung von der Leistung mit gleichzeitiger Neubuchung / Neubestellung
behandelt.
Nach Rücksprache sind kleine
Änderungen möglich. Aufgrund höherer Gewalt,
kann der Anbieter zu der Zeit von der angebotenen Leistung ersatzlos zurücktreten. In
solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des
Ersatzangebotes der volle Leistungspreis erstattet, sofern dieser zuvor gezahlt
worden ist. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch. Bei
der Stornierung einzelner Kunden bei Gruppenbuchungen, wodurch die erforderliche
Mindestanzahl, Personen und/oder Motorräder unterschritten wird, ist der
Anbieter berechtigt, Stornogebühren zu verlangen. 7.
Abtretungsverbot Ausgeschlossen ist die Abtretung von Ansprüchen
des Kunden gegenüber dem Anbieter an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte.
Dies betrifft auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche
Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im
eigenen Namen ist unzulässig. 8. Haftung / Haftungsausschluss Für
die mit einem besonderen Risiko und auf eigene Gefahr verbundenen Leistungen,
haftet der Anbieter nicht; dieses gilt insbesondere bei Verkehrsunfällen
innerhalb einer Gruppenreise. Schäden an Gepäck
oder Frachtgut sind sofort und direkt vor Ort mittels Schadensanzeige anzuzeigen.
Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung des Anbieters. Für
Schaden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Anbieter nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters
insgesamt auf den einfachen vertraglich vereinbarten Preis beschränkt. Bei
Personen sind die Haftungsbeschränkungen gänzlich ausgeschlossen. 9.
zusätzliche Geschäfts- und Versandbedingungen beim Transport von Motorrädern
und ähnlichen Fahrzeugen: a) Geltungsbereich Diese
zusätzlichen und abweichenden Allgemeinen Transportbedingungen von HerTrans
GmbH (nachfolgend Anbieter genannt), gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten welche im direkten
und indirekten Zusammenhang mit der Transportabwicklung und Durchführung,
oder sonstige üblicherweise zum Transport von motorisierten Zweirädern
und ähnlichen Fahrzeugen gehörenden Geschäfte. Sie gelten sowohl
für die Beförderung als auch für deren Haftungsbedingungen, soweit
diese mit eigenen Fahrzeugen ausgeführt werden können. Kein Beauftragter
oder Angestellter von HerTrans GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen ist befugt,
diese Allgemeinen Transportbedingungen zu ändern oder auf ihre Anwendung
zu verzichten. b) Gegenstand der Versandabwicklung, Ausschlüsse Der
Umfang der Leistungen bezieht sich ausschließlich auf schriftlich bestellte
und von uns schriftlich bestätigte Transportleistungen für unverpackte
motorisierte Zweiräder und bauähnlichen Fahrzeugen. Laut
den Allgemeinen Geschäfts- und Versandbedingen werden Motorräder, Motorroller,
Mopeds und Quad´s bis zu einem Gesamtgewicht von 0,5 t und den Höchstmaßen
pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 3,0 m, maximalen Breite von 1,5
m und maximalen Höhe von 1,79 m angenommen. Als Sonderformat
und somit zuschlagpflichtig geltend Fahrzeuge die nachfolgendes Gesamtgewicht
von 0,35 t und den Höchstmaßen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge
von 2,40 m, Breite 1,00 m und Höhe 1,20 m überschreiten. Für
andere Fahrzeuge, wie Trikes und Motorradgespanne, gelten hiervon abweichend höhere
Gewichte und Abmessungen, welche im Einzelfall geklärt werden müssen. Angenommen
werden ausschließlich nur rollfähige Fahrzeuge, beim Versand von defekten
oder Unfallfahrzeugen muss das Be- und Entladen von einer Person durchführbar
sein. Da der Anbieter / Erfüllungsgehilfe keine Ladehilfsmittel (außer
Auffahrrampe) mitführen, ist darauf zu achten, dass das Transportgut von
einer Person be- und entladen werden kann, ansonsten ist am Umschlagplatz für
ausreichend Hilfe und/oder Technik zu sorgen. Der
Tankinhalt muss reduziert sein auf nicht mehr 50% betragen (Hitzestau).
Roller werden je Größe aufgrund ihres Platzbedarfs wie Motorräder
berechnet. Flüssigkeitsbehälter jeglicher Art, brauchen jedoch
nicht entleert werden. Das Fahrzeug darf keine Flüssigkeit (ausgenommen
geringfügige Tropfmengen) verlieren. Zubehör -
Gepäckstücke - Ersatzteile - gleich welcher Art, welches mit befördert
werden soll, ist anmelde- und versandfähig, verpackungs- sowie zuschlagspflichtig
und wird nach Platzbedarf berechnet. Zubehör, sofern es noch als Kleinst-Zubehörsendung
erkenntlich ist (kleiner Karton; 30 x 30 x 30 cm), kann durch den Leistungsträger
unentgeltlich mitgenommen werden, sofern dieser das im Einzelfall bewilligt.
Zur
Mitnahme von Zubehör - Gepäckstücken -, Ersatzteilen gleich
welcher Art, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung. Insbesondere nicht
bei größeren Mengen, sowie keine als Ersatzteilträger mitgelieferte
komplette Fahrzeuge.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind alle
Güter, die unter die Bestimmungen der GGVS/ ADR (Gefahrgut-Verordnung/ Europ.,
Übereinkommen über die internat. Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße), des KwKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), des TsG
(Tierschutzgesetz) sowie ähnlicher Gesetze und Verordnungen fallen, ebenso
Dinge, von denen aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr ausgeht und
jene, die ekelerregend sind.
c) Vertragsschluss,
Leistung, Stornierung, Verweigerung, Ausschlüsse Für beide Parteien
ist mit schriftlicher Bestätigung der erteilte Auftrag verbindlich. Eine
Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Transportbeginn kostenfrei möglich,
zu jedem späteren Zeitpunkt berechnen wir 50% vom Auftragswert. Aufträge
sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige
und vollständige Übermittlung trägt derjenige, der sich darauf
beruft. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Erteilung des Auftrages von
allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren,
wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit des Fahrzeuges sowie über einzuhaltende
Termine zu unterrichten. Der Kunde hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei
dem/n zu befördernden Fahrzeug(en) um besonders wertvolle Fahrzeuge handelt,
der Kunde hat dem Anbieter bei Erteilung des Auftrages die genaue Höhe des
Wertes und, soweit erforderlich zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen schriftlich
mitzuteilen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben
zu überprüfen. Art, Umfang und Preis der Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus der jeweils schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir sind bestrebt,
die von uns bestätigten Termine einzuhalten - ausgenommen sind höhere
Gewalt, Streik und/oder die Sicherheit gefährdende Witterungsverhältnisse
und Fahrzeiten - eine Haftung für mögliche Folgeschäden ist
jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anbieter ist grundsätzlich
berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Bestätigung des Auftrages
zu verweigern, bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Transportes, z.B. wenn sich
der Auftraggeber mit der Zahlung des Transportpreises, auch anteilig, in Verzug
befindet. Die Leistungsverweigerung, gleich aus welchem Grund, kann nicht als
konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden.
Der Anbieter besorgt als Frachtführer folgende Transportleistungen: Abholung
und Beförderung motorisierter Zweiräder und ähnlichen Fahrzeugen
; Frei-Haus-Empfänger, Unfrei-Empfänger bzw. Rechnung an Dritten ; Die
Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person,
von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme
des Fahrzeuges berechtigt sind. d) Speditionsentgelte,
Zahlung und Fälligkeiten, Erstattungen von Auslagen Der Anbieter vereinbart
die Preise mit dem Kunden, nach der jeweils gültigen Preistabelle des Anbieters
- neueste Fassung -. Grundsätzlich ist der vertraglich
vereinbarte Preis in voller Höhe mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung
durch den Anbieter über die Buchung / Bestellung - auf dem genannten Konto
gutgeschrieben (siehe Impressum) - fällig. Hiervon
abweichend und nur gültig für Haus-zu-Haus-Transporte: Ist
aufgrund von Zeitproblemen eine fristgerechte Zahlung nicht möglich, kann
nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung ein Inkasso durch den
Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor Ort, gegen ordentliche Quittung
/ Rechnung erfolgen. Bei grenzüberschreitenden Transporten
werden Maut, Fähr- und/oder Brückengebühren grundsätzlich
zusätzlich und nach Aufwand berechnet, sofern dies in der Auftragsbestätigung
mitgeteilt wurde. Sollte es trotz größtmöglicher
Sorgfalt zu einem Schaden an dem überlassenen Transportgut kommen, besteht
unabhängig hiervon keinerlei Zurückhaltungs- und Pfandrecht des vertraglich
vereinbarten Preises oder Teilen hiervon. Entstehende Kosten
aufgrund zu spät geleisteter Zahlungen gehen vollständig zu Lasten des
Kunden. Bei Nichtzahlung sind wir berechtigt, alle Leistungen zu sperren bzw.
zu verweigern. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises
bleibt darüber hinaus hiervon unberührt und rechtlich bestehen. Wir
machen darauf aufmerksam, dass wir uns das Recht des konnexen und inkonnexen Pfandrechts
vorbehalten. Unsere Preise gelten ausschließlich für
das Festland, sofern nicht anders angegeben. Für die Zu-stellung auf Inseln
gelten besondere Preise, welche vorab telefonisch oder per E-Mail zu erfragen
sind. e) Regellaufzeit Unsere Regellaufzeiten
gelten grundsätzlich vorbehaltlich des üblichen Aufkommens. f)
Pflichten des Versenders / Kunden / Ausschlüsse Für die Buchung
/ Bestellung von Motorradtransportleistungen gilt grundsätzlich, dass folgende
Angaben genannt sein müssen: Eine komplette Absender- sowie Empfängeradresse
inkl. Telefonnummern - Angaben über das/die zu transportierende(n) Fahrzeug(e):
Marke(n), Typ(en), ungefähres Gewicht p. Fahrzeug. und Frachtzahler, Zahlungsweise,
als auch der vereinbarte Transportpreis. Ohne diese vollständigen Angaben
ist der Leistungsträger nicht verpflichtet dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten. Die
avisierten Termine sind vom Versender und vom Empfänger zu akzeptieren. Notfalls
ist sicherzustellen, dass die Einhaltung des Termins auch durch Dritte gewährleistet
ist (z.B. Verwandte / Nachbarn). Sind der unterschreibende Empfänger (z.B.
Verwandte / Nachbar) und der eigentliche Empfänger des Transportgutes nicht
ein und dieselbe Person und/oder nicht verwandt, gilt als vereinbart, dass dieser
empfangsberechtigt ist, womit der eigentliche Empfänger dem Anbieter bzw.
Erfüllungsgehilfen die Entlastung hierzu erteilt. Sollte
der Kunde und/oder Empfänger einen vereinbarten Abhol- und/oder Anliefertermin,
gleich aus welchem Grund, nicht einhalten, so sind die vereinbarten Transportkosten
und alle weiteren daraus entstehenden Kosten vollständig und unverzüglich
zu erstatten. Dies gilt insbesondere wenn eine vereinbarte Abholung dadurch nicht
zustande kommt, dass der Kunde die Herausgabe des Fahrzeuges, gleich aus welchem
Grund, verweigert. Jede weitere Anfahrt wird mit einem Aufschlag
von 100% berechnet. Dies gilt auch für jedwede andere 2. Anfahrt gleich aus
welchem Grund. g) Haftung, Haftungsbegrenzung, Mängelzuweisung,
Haftungsausschlüsse Für Schäden, die unmittelbar durch Verlust
oder Beschädigung der Sendung (Transportschaden) entstehen, während
das Transportgut in der Obhut des Anbieters ist, ist die Haftung des Anbieters
je Schadensereignis auf 40 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts
der Sendung begrenzt (50,00 € pro Kilo), der Selbstbehalt des Kunden des
erstattungsfähigen Betrages beträgt 500,00 € je Schadensfall. Von
dieser Ersatzpflicht sind Schäden in dem Umfang ausgeschlossen, in dem sie
durch höhere Gewalt, Streik, Kriegsereignisse, Kernenergie, Verfügungen
von hoher Hand oder Beschlagnahme oder durch ein Verschulden des Versenders, Empfängers
oder deren Erfüllungsgehilfen oder durch Material- oder Fabrikationsfehler
am Beförderungsgegenstand verursacht wurden. Für
Vermögensschäden, gleich welcher Art und Höhe besteht grundsätzlich
keine Haftung. Für Vermögensschäden aufgrund von Lieferfristüberschreitungen
ist eine Haftung durch den Anbieter gänzlich ausgeschlossen. Der
Anbieter haftet grundsätzlich nur für den tatsächlich am Transportgut
entstandenen Schaden, für wirtschaftliche Folgeschäden kommt der Anbieter,
als auch ein Erfüllungsgehilfe, nicht auf. Der Anbieter
haftet grundsätzlich nur für die von ihm selbst durchgeführten
Transporte sowie der damit in Zusammenhang stehenden Be- und Entladevorgänge. Grenzüberschreitende
Transporte erfolgen in der Regel ausschließlich nach dem Gesetz zu den Übereinkommen
über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
(CMR), bitte informieren Sie sich genau vor Auftragserteilung. Bei
Transportbeginn und -ende wird durch den Anbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen
nach Aufforderung durch den Kunden ein Übergabeprotokoll gefertigt. Besteht
der Kunde nicht auf ein Protokoll, wird, gleich aus welchem Grund, kein Protokoll
gefertigt, dies gilt generell als vereinbarter Haftungsausschluss, denn dieses
Protokoll ist für etwaige Beanstandungen zwingend notwendig. Mitgelieferte
Dokumente, wie auch Schlüssel, sind auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken.
Für nicht aufgeführte Teile - Schlüssel - Dokumente jeglicher Art
besteht kein Haftungsanspruch! Das Transportgut sollte vom
Kunden, an empfindlichen Stellen, sorgfältig mit Luftpolsterfolie verpackt
werden, die Verpackung darf jedoch die Verladung nicht behindern. Dem Anbieter
bzw. dessen Erfüllungsgehilfen obliegt lediglich die Ladungssicherung. Auf
das Transportgut ist deutlich sichtbar und in geeigneter Form die vollständige
Empfängeradresse anzubringen. Das Transportgut wird
nicht auf technische Mängel oder Eigenschaften untersucht, es wird keine
Haftung für die Vollständigkeit oder für versteckte, technische
und optische, Mängel eines Fahrzeuges übernommen. Des weiteren wird
keine Verantwortung hinsichtlich der von Dritten verfasster Angaben zum Zustand
des Fahrzeuges übernommen, wir dokumentieren lediglich den vorgefundenen
optischen Ist-Zustand. Für den vereinbarten Zustand
laut Umschreibung und/oder Kaufvertrag des Fahrzeuges - vor und nach Überführung
- sind ausschließlich Käufer und Verkäufer verantwortlich. Das
Fahren oder nur das Starten von Motoren ist dem Anbietern bzw. dessen Erfüllungsgehilfen
aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich untersagt. Grundsätzlich
ist eine Haftung durch den Anbieter bzw. dem Erfüllungsgehilfen gänzlich
ausgeschlossen für Schäden und/oder Verlust jeglicher Art, bei Selbstverladung
und/oder Verzurren von Fahrzeugen und/oder Teilen hiervon, durch den Kunden /
Absender / Erfüllungsgehilfen, gleiches gilt für jegliches Gepäck
und andere Versandstücke. Dem Kunden / Absender / Erfüllungsgehilfen
ist ein Betreten unserer Fahrzeuge nicht gestattet, es sei denn, dass der Anbieter
bzw. dessen Erfüllungsgehilfe hierzu auffordert und/oder um Ladehilfe bittet.
Das Betreten unserer Fahrzeuge erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr und Haftung. Der
Kunde bzw. Absender erklärt mit seiner Bestellung, dass er rechtmäßiger
Eigentümer des Transportgutes ist und erteilt dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen
hiermit die Entlastung. Es gilt insbesondere als vereinbart, dass der tatsächliche
Nachweis hierüber von dem Anbieter bzw. Erfüllungsgehilfen nicht geprüft
wird und diese dazu nicht verpflichtet sind. Der Empfänger
des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Transportschäden
zu untersuchen und diese, so vorhanden, in Gegenwart des Anbieters bzw. dem Erfüllungsgehilfen
SOFORT mitzuteilen und zu dokumentieren. Eine schriftliche Beanstandung muss in
jedem Fall von beiden Parteien unterschrieben werden, sofern eine Unterschrift
nicht geleistet wird, gilt die Beanstandung als nicht erfolgt. Ferner ist es zwingend
notwendig, dass jeweils ein Duplikat bei dem Empfänger und dem Anbieter bzw.
Erfüllungsgehilfen verbleibt. Darüber hinaus hat der Empfänger
die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden
dem Anbieter per Telefax zuzusenden. Spätere Mängelzuweisungen können
und werden aus versicherungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt. Vom
Kunden selber am Motorrad / Motorroller / Mofa / Quad etc. befestigte, aber nicht
fest verschraubte Teile und Gepäckstücke, sind grundsätzlich von
der Haftung ausgeschlossen. Grundsätzlich unterliegen
Lack- und Kratzschäden sowie Beschädigungen an Gepäckteilen - fest
montierte Koffer, Case, Helme u.ä., aus versicherungstechnischen Gründen
nicht der Haftung. Es gilt als vereinbart, dass der unterschriebene
Frachtschein als ordentlicher Abliefernachweis und somit als rechtliche Quittung
für die Erfüllung der Leistung und einwand- und schadenfreie Anlieferung
gültig ist, sofern nicht unverzüglich und sofort bei Anlieferung eine
Mängelzuweisung protokolliert worden ist. In dem Umfang,
in dem anderweitiger Versicherungsschutz besteht, leistet die von dem Anbieter
bzw. Erfüllungsgehilfen abgeschlossene Versicherung keinen Ersatz. Bei
Versendung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden
die Haftbestimmungen der CMR Anwendung. 10. Grenzüberschreitende
Leistungen (Pass, Visa, Zoll, Dokumente) Der Kunde ist ohne Ausnahme
für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und
Devisenbestimmungen sowie für die Zollabfertigung, die Einhaltung der Einfuhr-
und Versicherungsbedingungen, Kfz-Versicherung und Transportbestimmungen selbst
verantwortlicht. Der Kunde versichert mit der Buchung /
Bestellung dem Anbieter, dass alle geforderten und/oder notwendigen Dokumente
Gültigkeit haben. Für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit
der Papiere oder aus unrichtigen Angaben resultieren, haftet der Kunde selbst.
Er haftet auch dann, wenn der Anbieter nach den Angaben des Kunden und in seinem
Auftrag Flug-, Fracht- oder Zolldokumente ausfüllt. Seitens
des Anbieters erteilte Informationen über diese Bestimmungen sind grundsätzlich
unverbindlich. Dem Anbieter gegenüber können keine
Schäden, welche durch Beförderungshindernisse entstehen, geltend gemacht
werden. Am Motorrad fest verschraubte Koffer und ähnliche
verschließbare Behälter / Gepäckstücke etc. dürfen nicht
abgeschlossen werden. Den Zollbeamten muss zum Zwecke einer Kontrolle oder Einsicht
der Zugang möglich sein. Für Verlust oder Diebstahl während einer
Zollabfertigung von am Motorrad verbleibenden Gepäckstücken, haftet
der Anbieter nicht. Der Kunde ist sich bewusst, dass unrichtige
und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche
Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Zollstrafen,
Lagergebühren, Beschlagnahmen, Ausfall und sonstige Kosten, die durch Handlungen
der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente,
Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Kunden oder des Empfängers
entstehen, wird der Anbieter dem Empfänger gegebenenfalls die erhobenen Zollgebühren
und Steuern in Rechnung stellen. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht
nicht sofort nachkommt, haftet der Kunde. Der Kunde verpflichtet
sich gegenüber dem Anbieter diesen von allen Forderungen jeglicher Art und
von jeglichen Dritten frei zu halten. Gleichzeitig übernimmt der Kunde sämtliche
entstehenden Kosten, Ausfallentschädigungen etc.. 11.
Inhaltsangaben des Online-Angebotes / Gültigkeit der Angaben Für
die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Sämtliche
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Daten erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit oder auf Fehlerfreiheit. Irrtümer, Tippfehler und
Änderungen bleiben vorbehalten. Der Anbieter übernimmt auf keinen Fall
die Haftung für irgendwelche Schäden, Folgeschäden oder Verluste
- gleich welcher Art - die durch die Anwendung oder Benutzung veröffentlichter
Informationen und/oder Dokumente entstehen. Mit der Veröffentlichung
einer neuen, aktuellen und/oder aktualisierten Preisliste z.B. auf einer Internetseite,
verlieren alle bisherigen Angebote ihre Gültigkeit. Für Druck-, Rechen-
und Übertragungsfehler wird nicht gehaftet. Der Anbieter
behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot
ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, ergänzen, löschen
oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 12.
Mitwirkungsverpflichtung des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, bei
auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere
verpflichtet, Schäden und Mängel direkt vor Ort anzuzeigen. Wird schuldhaft
ein Mangel bzw. Schaden nicht angezeigt, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Leistung bzw. von Schadenmeldungen sind innerhalb von 24 Stunden, auch an einem
Wochenende und/oder Feiertag schriftlich geltend zu machen. 13.
Datenschutz Sofern innerhalb des Internets die Möglichkeit zur
Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen,
Anschriften) besteht, so erfolgt die Mitteilung dieser Daten seitens des Nutzer/Kunden
auf ausdrücklicher Basis. Der Anbieter ist berechtigt,
die von dem Nutzer / Kunden angegebenen Daten zu sammeln, speichern und zu verarbeiten
und an andere Leistungsträger / Veranstalter, auch grenzüberschreitend,
weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung einer gewünschten
Dienstleistung und/oder einem entsprechenden Angebot einer solchen Leistung erforderlich
ist. Auf Wunsch des Kunden können so genannte Newsletter
mit wesentlichen Neuigkeiten (z.B. aktuelle Angebote / Preislisten) übermittelt
werden. Im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote
kann die Datenverarbeitung von dem Anbieter erfolgen.
Der Nutzer / Kunde erklärt sich ausdrücklich
mit der Übermittlung seiner Daten mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung
sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder
Zollbehörden, einverstanden.
Die
Daten des Nutzer / Kunden werden nach dessen Aufforderung und ohne Widerspruch
des Anbieters gelöscht. 14. Verjährung Alle
vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der
Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu
dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 15.
Schriftform Fernmündliche Erklärungen und abweichende Vereinbarungen,
Nebenabsprachen jeglicher Art sind ungültig, es gilt die Schriftform. 16.
Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
eine ausfüllbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder
der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende
Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit
der Bestimmung bekannt gewesen wäre.
17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschließlich
der Firmensitz von HerTrans GmbH.
|